28.07.2010
Eigentlich nichts Spektakuläres: Eine Gruppe macht einen Tagesausflug von Stuttgart nach Ulm. Doch die jährliche Aktion des AK Asyl erweckte das Interesse des SWR. Denn...
... möglich ist die Fahrt nur durch eine Ausnahmegenehmigung des Stuttgarter Ordnungsamtes. Nach deutschem Ausländerrecht dürfen Flüchtlinge ihre Stadt oder ihren Landkreis nicht verlassen. Stuttgarts Asylpfarrer Werner Baumgarten und „sein“ AK Asyl organisieren jedes Jahr den Ausflug, damit Flüchtlinge wenigstens einmal im Jahr aus Stuttgart herauskommen.Autor: www.ev-ki-stu.de